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Impressum und Kontakt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Vertragsgegenstand
  1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung der im Angebot von Easy On Roman Korecky EDV-Dienstleistungen (im folgenden Easy On genannt) bezeichneten Leistungen durch Easy On.
  2. Im Rahmen des Vertragsgegenstands führt Easy On die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen aus.
§ 2 Ausführung
  1. Easy On erbringt die vereinbarten Leistungen in fachgerechter Art und Weise unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik sowie allgemein anerkannter Methoden und Verfahren. 
  2. Easy On darf vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen lassen. Easy On steht dabei für deren Leistungen wie für eigenes Verhalten ein.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, Easy On neben den in der Anlage zu diesem Vertrag festgelegten Mitwirkungshandlungen kostenlos jede Unterstützung zu gewähren, die für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist, insbesondere einen Projektverantwortlichen zu benennen.

§ 4 Vertraulichkeit

Informationen und Unterlagen, die der Kunde gemäß diesem Vertrag Easy On zur Verfügung stellt, wird Easy On vertraulich behandeln. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen werden nur zur Durchführung des Auftrags genutzt und nach Beendigung des Auftrags zurückgegeben, vernichtet oder vor Zugriff durch Dritte geschützt aufbewahrt.

§ 5 Vergütung und Rechnungsstellung
  1. Die im Vertrag festgelegten Honorarsätze für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, basieren auf einem Achtstunden-Tag bei fünf Arbeitstagen je Woche. Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
  2. Der Kunde trägt den Aufwand für Spesen und An- und Abreisen der im Projekt eingesetzten Personen, wie vertraglich im Einzelnen geregelt.
  3. Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
  4. Sofern nicht anders vereinbart sind alle durch Easy On ausgestellten Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
§ 6 Verzug
  1. Zahlungsverzug tritt bei sofort fälligen Rechnungen am achten Tag nach dem Rechnungsdatum ein. Ansonsten tritt Zahlungsverzug an dem auf der Rechnung aufgedruckten Fälligkeitsdatum folgenden Tag ein.
  2. Bei Zahlungsverzug ist Easy On dazu berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Ebenfalls berechnet werden alle sonstigen Spesen zur Einbringung der Forderung.
  3. Kommt der Kunde bei Dauerschuldverhältnissen um mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug, ist Easy On zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt. Im übrigen gelten die Regelungen des § 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Gerät Easy On mit der Leistungserbringung in Verzug, so hat der Kunde nur dann das Recht, Schadensersatz zu fordern, wenn der Verzug auf einer mindestens grob fahrlässigen Vertragsverletzung von Easy On, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
  1. Der Kunde darf die Ergebnisse aller von Easy On erbrachten Leistungen nur für eigene betriebliche Zwecke unter den definierten Rahmenbedingungen nutzen. Die Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Genehmigung von Easy On.
  2. Die Urheber- und Verwertungsrechte an den Leistungen verbleiben bei Easy On.
§ 8 Abnahme

Die Leistung gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Kunde nicht gegenüber Easy On innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach tatsächlicher Übergabe oder wenn Easy On die vereinbarten Leistungen erbracht und dies schriftlich angezeigt hat, schriftlich und detailliert Mängel anzeigt.

§ 9 Gewährleistung
  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
  2. Bei zugekaufter Ware (Drittprodukte) gilt die Gewährleistungsfrist des Lieferanten von Easy On.
  3. Privatpersonen haben gegenüber Easy On die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
  4. Der Gewährleistungsanspruch erlischt jedenfalls sobald Veränderungen an den von Easy On erbrachten Leistungen vorgenommen werden.
  5. Der Kunde muß einen eventuellen Gewährleistungsanspruch unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Kenntnis des Mangels, schriftlich Easy On anzeigen.
§ 10 Haftung
  1. Easy On haftet nur für Schäden, die durch Easy On, gesetzliche Vertreter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
  2. Die Haftung ist auf die Vertragssumme beschränkt.
  3. Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
  4. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen für dem Kunden entgangenen Gewinn, beim Kunden nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
  5. Die Ansprüche gegen Easy On verjähren nach sechs Monaten.
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
  1. Der Vertrag wird mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam. Er gilt für die in diesem Vertrag festgelegte Laufzeit.
  2. Der Kunde und Easy On können den Vertrag vor der Erbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund kündigen. Als solche gelten insbesondere: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Abweisung eines Konkurseröffnungsantrages mangels Vermögens Einstellung der Zahlungen, Verzug bei Dauerschuldverhältnissen, erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners.
  3. Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat Easy On Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.
  4. Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Kunden zu vertreten, erhält Easy On über die unter Ziffer 3 erwähnten Vergütungen hinaus einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts. Darüber hinausgehende Ansprüche von Easy On bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Schriftform
  1. Der Vertrag einschließlich seiner Anlage enthält alle Regelungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Frühere Vereinbarungen und Festlegungen verlieren mit dem Wirksamwerden dieses Vertrages ihre Gültigkeit.
  2. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Für die Wahrung einer Frist gilt der Tag der Postaufgabe.
§ 13 Rechtsübertragung
  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Easy On auf Dritte zu übertragen.
  2. Für im Zuge der Leistungserbringung allenfalls gelieferte Sachen gilt bis zu deren vollständiger Bezahlung Eigentumsvorbehalt. Dies gilt auch für unentgeltlich beigestellte Sachen, diese verbleiben im Eigentum von Easy On.
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
  1. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
  2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Wien als Gerichtsstand vereinbart.

§ 15 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwaige dadurch entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahe kommt.